Verfahrensbegleitung, rechtliche Beratung
Das Asylverfahren ist in Österreich eigentlich recht überschaubar aufgebaut: jemand sucht um Asyl an; die sogenannte Erstbefragung findet statt; es wird überprüft, ob Österreich für das Verfahren zuständig ist; dann erfolgt die Einladung zum sogenannten Interview, bei dem Identität, Fluchtgrund und Fluchtroute detailliert abgefragt und streng überprüft werden; der darauffolgende Bescheid kann positiv sein und Asyl oder subsidiären Schutz gewähren oder negativ sein und die Abschiebung androhen; sodann besteht eine Berufungsmöglichkeit an die zweite Instanz, die das Verfahren prüft und über den weiteren Weg entscheidet.
Für die betroffene Person sind all diese Papiere, Bescheide, Vorladungen, Fristen jedoch schwer durchschaubar: in fremder Sprache in fremder Schrift, nur die Kernsätze in die eigene Sprache übersetzt.
Es liegt nicht an uns, Papiere und Fluchtgründe zu überprüfen, dazu sind in erster Instanz die Referentinnen und Referenten der zum Innenministerium ressortierenden Asylbehörde da – aber wir meinen, dass jede asylsuchende Person zumindest alle Möglichkeiten erhalten muss, ihre Anliegen möglichst rasch vorbringen zu können...