Arbeiten

Asylwerberinnen und Asylwerber dürfen während ihres Verfahrens nicht arbeiten. Lediglich für Gemeinden, Bund und Land gibt es Ausnahmen, die den Flüchtlingen einen maximalen Zuverdienst von 110 Euro monatlich ermöglichen.
Die Stadtgemeinde Langenlois agiert hier unbürokratisch und vorbildlich: sie beschäftigt etliche Asylwerber am Bauhof. Und eines kann man jetzt schon sagen: das funktioniert ausgezeichnet, alle Beteiligten sind begeistert. Auch die Gartenbauschule erarbeitet gerade ein Konzept zur geringfügigen Beschäftigung von Asylwerberinnen und Asylwerbern.
Ein Asylwerber wird in der Kleingruppenschule Langenlois als Betreuer für einen aus Afghanistan stammenden behinderten Buben gebraucht, auch hier tritt die Stadtgemeinde Langenlois als Dienstgeberin auf.
Für all jene Flüchtlinge, die einen positiven Asylbescheid erhalten – sie sind dann arbeitsrechtlich Österreicherinnen und Österreichern gleichgestellt – suchen wir jetzt schon Arbeitsmöglichkeiten! Für frühzeitige Informationen dazu sind wir sehr dankbar!